Schenkungen & Objektabgaben
Überlegen Sie sich, Ihre eigene Sammlung mit naturwissenschaftlichen Gegenständen, Fotos oder Aufzeichnungen dem Naturmuseum anzuvertrauen? Das freut uns. Dabei sollten Sie die drei nachfolgenden Fragen mit einem JA beantworten können:
- Sind mindesten Dreiviertel aller Objekte mit genauen Angaben zu (Art)Namen, Fundort und Funddatum versehen?
- Stammen die Objekte grossmehrheitlich aus dem Kanton Thurgau und/oder der angrenzenden Region oder stammt die Person, welche die Objekte gesammelt hat aus dem Kanton Thurgau?
- Liegen zu den Objekten weiterführende Hintergrundinformationen vor?
Bei einer möglichen Übernahme Ihrer Objekte durch das Naturmuseum Thurgau gilt es zudem folgendes zu beachten:
Beurteilung gemäss Sammlungskonzept
Das Naturmuseum Thurgau entwickelt seine Sammlungen ganz gezielt weiter. Die Kriterien für die Aufnahme von Objekten in unsere Sammlungen sind in Kapitel 9 im Sammlungskonzept klar definiert, da der Sammlungsunterhalt sehr aufwändig ist und unsere Ressourcen beschränkt sind.
Kontakt
Wenn Ihr Material unsere Kriterien erfüllt oder falls Sie darüber unsicher sind, nehmen Sie per Mail mit unserer Sammlungskuratorin Kontakt auf barbara.richnerNULL@tg.ch. Beschreiben Sie kurz, um was für Objekte es sich handelt (Anzahl, Zustand, und welche Informationen Sie dazu haben) und schicken ein paar Fotos mit, damit wir uns ein erstes Bild machen können. Wir melden uns dann möglichst rasch bei Ihnen.
Alternative
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Material unsere Kriterien nicht erfüllt, aber allenfalls in Schulen als Anschauungsmaterial dienen könnte, fragen Sie bei Ihrer Schulgemeinde nach, ob daran Interesse besteht.
Geschützte Tiere
Wer Gegenstände geschützter Tiere wie Elfenbeinschnitzereien, Korallen, Schildkrötenpanzer oder einen präparierten Greifvogel besitzt, muss bei der Weitergabe (Verkauf/Schenkung) dem neuen Besitzer möglichst genaue Angaben zum legalen Ursprung machen können. Ist dies nicht möglich, können die Objekte nicht legal weitergegeben werden. In diesen Fällen sollten Sie sich an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV wenden: citesNULL@blv.admin.ch.
Entsorgung von Altpräparaten
Wenn Sie zum Schluss kommen, dass das Material entsorgt werden muss, beachten Sie bitte, dass Tierpräparate als Sonderabfall gelten. Wer Tierpräparate, die nicht durch einen Test oder eine schriftliche Erklärung des jeweiligen Präparators bzw. der jeweiligen Präparatorin als ausdrücklich biozidfrei erklärt werden, über den normalen Haus- oder Gewerbeabfall entsorgt, macht sich strafbar. Für die korrekte Entsorgung von Altpräparaten wenden Sie sich an die Firma Bauer Handels GmbH in Fehraltorf: infoNULL@taxidermy.ch.